Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf ein paar der häufigsten Fragen zu den Themen Autoteile, Reifen & Service sowie Chiptuning!

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf ein paar der häufigsten Fragen zu den Themen Autoteile, Reifen & Service sowie Chiptuning!

Autoteile

Allgemeines

Bei uns erhalten Sie zertifizierte Originalersatzteile die nach den Spezifikationen und Normen der jeweiligen Automarke von Hersteller die auch die Automobilindustrie mit Ihren Teilen versorgen.
Die Zuordnung der Ersatzteile erfolgt bei uns mittels zuverlässigen Teilekatalogen die meist auch die Fahrgestellnummer miteinbezieht und somit eine exakte Zuordnung gewährleistet. Wie überall wo gearbeitet wird, kann es zu Fehlern kommen oder auch eine Fehlzuordnung im Katalog bestehen.

Grundsätzlich gilt, dass jedes Teil vor dem Einbau mit dem ausgebauten Teil auf Übereinstimmung geprüft werden muss!

Umtausch, Rücknahme & Garantie

Ein Umtausch der Teile ist in der unverschmutzen & unbeschädigten Originalverpackung innerhalb von 14 Tagen möglich, sofern der Teil nicht bereits eingebaut war sprich unbenutzt ist, oder bereits für den Einbau vorbereitet wurde. (z.B. Grundierung eines Kotflügels etc.)

Bitte halten Sie die Originalrechnung bereit.

Eine Rückgabe der Teile ist gegen eine Gutschrift, in der unverschmutzen & unbeschädigten Originalverpackung innerhalb von 14 Tagen möglich, sofern der Teil nicht bereits eingebaut war sprich unbenutzt ist, oder bereits für den Einbau vorbereitet wurde. (z.B. Grundierung eines Kotflügels etc.)

Bitte halten Sie die Originalrechnung bereit.

Die Garantiezeit hängt von dem Teil bzw. dem Hersteller des Teils ab und beträgt zwischen einem halben bis 3 Jahre.
Auf Grund der Zertifizierung unserer Teile und der GVO bleibt die Fahrzeuggarantie bei sachgemäßem Einbau der Ersatzteile nach Herstellervorschrift erhalten.
Autoteile
Allgemeines
Bei uns erhalten Sie zertifizierte Originalersatzteile die nach den Spezifikationen und Normen der jeweiligen Automarke von Hersteller die auch die Automobilindustrie mit Ihren Teilen versorgen.
Die Zuordnung der Ersatzteile erfolgt bei uns mittels zuverlässigen Teilekatalogen die meist auch die Fahrgestellnummer miteinbezieht und somit eine exakte Zuordnung gewährleistet. Wie überall wo gearbeitet wird, kann es zu Fehlern kommen oder auch eine Fehlzuordnung im Katalog bestehen.

Grundsätzlich gilt, dass jedes Teil vor dem Einbau mit dem ausgebauten Teil auf Übereinstimmung geprüft werden muss!

Umtausch, Rücknahme & Garantie
Ein Umtausch der Teile ist in der unverschmutzen & unbeschädigten Originalverpackung innerhalb von 14 Tagen möglich, sofern der Teil nicht bereits eingebaut war sprich unbenutzt ist, oder bereits für den Einbau vorbereitet wurde. (z.B. Grundierung eines Kotflügels etc.)

Bitte halten Sie die Originalrechnung bereit.

Eine Rückgabe der Teile ist gegen eine Gutschrift, in der unverschmutzen & unbeschädigten Originalverpackung innerhalb von 14 Tagen möglich, sofern der Teil nicht bereits eingebaut war sprich unbenutzt ist, oder bereits für den Einbau vorbereitet wurde. (z.B. Grundierung eines Kotflügels etc.)

Bitte halten Sie die Originalrechnung bereit.

Die Garantiezeit hängt von dem Teil bzw. dem Hersteller des Teils ab und beträgt zwischen einem halben bis 3 Jahre.
Auf Grund der Zertifizierung unserer Teile und der GVO bleibt die Fahrzeuggarantie bei sachgemäßem Einbau der Ersatzteile nach Herstellervorschrift erhalten.

Reifen & Service

Gesetzliche Bestimmungen

Die gesetzliche Mindestprofiltiefe für PKW-, SUV, Transporter & Anhängerreifen liegt bei 1,6 mm bei Sommerreifen und 4,0 mm bei M&S-Reifen während der Winterreifenpflicht.
Gemessen wird im mittleren Bereich der Läuffläche (auf ca. 3/4 der Lauffläche). Bei unregelmäßiger Abnützung zählt die am stärksten abgefahrene Stelle!
Die Bauart & Dimension der Reifen muss auf jeden Fall identisch sein, es sei denn es ist im Typenschein des Fahrzeuges eine Mischbereifung ausdrücklich erlaubt! Weiters dürfen keine Sommer- und Winterreifen (M&S-Reifen mit mehr als 4,0 mm Profiltiefe) am Fahrzeug gemischt montiert werden.

Ein Mischen von unterschiedlichen Reifenprofilen und -marken stellt gesetzlich kein Problem dar.

Gesetzlich gibt es keine festgelegte Altersbeschränkung für Reifen.

Das angegebene Datum ist lediglich das Produktionsdatum. Zu beachten ist jedoch, dass nach 5-7 Saisonen im Fahrbetrieb, die Leistung des Reifens nachlässt und somit ein Reifentausch empfohlen wird.

Ebenfalls zu erwähnen ist, das ein sachgemäß gelagerter Reifen maximal drei Jahre nach Produktionsdatum der Spezifikation und den Qualitätsansprüchen eines Neureifens entspricht und somit als solcher verkauft werden kann!

Reifenprobleme

JA! Eine Ausbeulung im Reifen stellt ein hohes Sicherheitsrisiko dar, da der Reifen durch die Beschädigung platzen kann.

Solch eine Beule kann auf Grund einer Beschädigung des Gewebes im Reifen wie z.B. durch eine Randsteinberührung entstehen. Ein sofortiger Austausch des Reifens ist leider unumgänglich!

Leider kann es für dieses Problem mehrere Ursachen geben! Ein defektes Radlager zum Beispiel kann ein genauso unangenehmes, summendes Geräusch hervorrufen wie ein ungleichmäßig abgefahrener, oder der Verschleißgrenze naher Reifen.

Oftmals kann auch schon der Wechsel von Winter- auf Sommerreifen beim Abrollgeräusch unangenehm auffallen, da der Sommerreifen auf Grund der oftmals breiteren Dimensionen und anderen Gummimischungen ein lauteres Geräusch entwickelt!

Dies kann wiederum durch viele verschiedene Gründe hervorgerufen werden wie zum Beispiel defekte Stoßdämpfer, Unwucht, falscher Luftdruck, Überlastung oder eine falsche Spur- bzw. Sturzeinstellung!

Winterreifenpflicht

Situativ ja, an allen Achsen – Mindestprofiltiefe 4,0 mm – von 1. November bis 15. April. Alternativ können zumindest an der Antriebsachse Schneeketten montiert werden!
Für Anhänger gibt es keine gesetzliche Winterreifenpflicht. Sollten jedoch am Pkw Spikesreifen montiert sein, müssen ebenfalls an jeder Achse des Anhängers Spikesreifen montiert werden!
Nicht situativ sondern permanent ja, auf zumindest einer Antriebsachse – Mindestprofiltiefe 5,0 mm – von 1. November bis 15. April.
Nicht situativ sondern permanent ja, auf zumindest einer Antriebsachse – Mindestprofiltiefe 5,0 mm – von 1. November bis 15. März.

Garantie

Da eine Garantie eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers/Händlers ist, kann man das pauschal nicht sagen. Es hängt wie gesagt davon ab, ob der jeweilige Hersteller eine Garantie gewährt oder nicht.

Sie können sich auf der jeweiligen Homepage des Reifenherstellers erkundigen ob eine Garantie/-verlängerung gewährt wird. In den meisten Fällen muss lediglich ein Formular ausgefüllt und ein Kaufnachweis geleistet werden um eine Garantie zu erhalten.

Auf jeden Fall haben Sie bei Reifen einen zwei jährigen Gewährleistungsanspruch auf Mängel die bereits bei der Übergabe des Reifens vorhanden waren!

Reifen & Service
Gesetzliche Bestimmungen
Die gesetzliche Mindestprofiltiefe für PKW-, SUV, Transporter & Anhängerreifen liegt bei 1,6 mm bei Sommerreifen und 4,0 mm bei M&S-Reifen während der Winterreifenpflicht.
Gemessen wird im mittleren Bereich der Läuffläche (auf ca. 3/4 der Lauffläche). Bei unregelmäßiger Abnützung zählt die am stärksten abgefahrene Stelle!
Die Bauart & Dimension der Reifen muss auf jeden Fall identisch sein, es sei denn es ist im Typenschein des Fahrzeuges eine Mischbereifung ausdrücklich erlaubt! Weiters dürfen keine Sommer- und Winterreifen (M&S-Reifen mit mehr als 4,0 mm Profiltiefe) am Fahrzeug gemischt montiert werden.

Ein Mischen von unterschiedlichen Reifenprofilen und -marken stellt gesetzlich kein Problem dar.

Gesetzlich gibt es keine festgelegte Altersbeschränkung für Reifen.

Das angegebene Datum ist lediglich das Produktionsdatum. Zu beachten ist jedoch, dass nach 5-7 Saisonen im Fahrbetrieb, die Leistung des Reifens nachlässt und somit ein Reifentausch empfohlen wird.

Ebenfalls zu erwähnen ist, das ein sachgemäß gelagerter Reifen maximal drei Jahre nach Produktionsdatum der Spezifikation und den Qualitätsansprüchen eines Neureifens entspricht und somit als solcher verkauft werden kann!

Reifenprobleme
JA! Eine Ausbeulung im Reifen stellt ein hohes Sicherheitsrisiko dar, da der Reifen durch die Beschädigung platzen kann.

Solch eine Beule kann auf Grund einer Beschädigung des Gewebes im Reifen wie z.B. durch eine Randsteinberührung entstehen. Ein sofortiger Austausch des Reifens ist leider unumgänglich!

Leider kann es für dieses Problem mehrere Ursachen geben! Ein defektes Radlager zum Beispiel kann ein genauso unangenehmes, summendes Geräusch hervorrufen wie ein ungleichmäßig abgefahrener, oder der Verschleißgrenze naher Reifen.

Oftmals kann auch schon der Wechsel von Winter- auf Sommerreifen beim Abrollgeräusch unangenehm auffallen, da der Sommerreifen auf Grund der oftmals breiteren Dimensionen und anderen Gummimischungen ein lauteres Geräusch entwickelt!

Dies kann wiederum durch viele verschiedene Gründe hervorgerufen werden wie zum Beispiel defekte Stoßdämpfer, Unwucht, falscher Luftdruck, Überlastung oder eine falsche Spur- bzw. Sturzeinstellung!
Winterreifenpflicht
Situativ ja, an allen Achsen – Mindestprofiltiefe 4,0 mm – von 1. November bis 15. April. Alternativ können zumindest an der Antriebsachse Schneeketten montiert werden!
Für Anhänger gibt es keine gesetzliche Winterreifenpflicht. Sollten jedoch am Pkw Spikesreifen montiert sein, müssen ebenfalls an jeder Achse des Anhängers Spikesreifen montiert werden!
Nicht situativ sondern permanent ja, auf zumindest einer Antriebsachse – Mindestprofiltiefe 5,0 mm – von 1. November bis 15. April.
Nicht situativ sondern permanent ja, auf zumindest einer Antriebsachse – Mindestprofiltiefe 5,0 mm – von 1. November bis 15. März.
Garantie
Da eine Garantie eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers/Händlers ist, kann man das pauschal nicht sagen. Es hängt wie gesagt davon ab, ob der jeweilige Hersteller eine Garantie gewährt oder nicht.

Sie können sich auf der jeweiligen Homepage des Reifenherstellers erkundigen ob eine Garantie/-verlängerung gewährt wird. In den meisten Fällen muss lediglich ein Formular ausgefüllt und ein Kaufnachweis geleistet werden um eine Garantie zu erhalten.

Auf jeden Fall haben Sie bei Reifen einen zwei jährigen Gewährleistungsanspruch auf Mängel die bereits bei der Übergabe des Reifens vorhanden waren!


Chiptuning

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