Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf ein paar der häufigsten Fragen zu den Themen Autoteile, Reifen & Service sowie Chiptuning!
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf ein paar der häufigsten Fragen zu den Themen Autoteile, Reifen & Service sowie Chiptuning!
Autoteile
Allgemeines
Grundsätzlich gilt, dass jedes Teil vor dem Einbau mit dem ausgebauten Teil auf Übereinstimmung geprüft werden muss!
Umtausch, Rücknahme & Garantie
Bitte halten Sie die Originalrechnung bereit.
Bitte halten Sie die Originalrechnung bereit.
Autoteile
Allgemeines
Grundsätzlich gilt, dass jedes Teil vor dem Einbau mit dem ausgebauten Teil auf Übereinstimmung geprüft werden muss!
Umtausch, Rücknahme & Garantie
Bitte halten Sie die Originalrechnung bereit.
Bitte halten Sie die Originalrechnung bereit.
Reifen & Service
Gesetzliche Bestimmungen
Ein Mischen von unterschiedlichen Reifenprofilen und -marken stellt gesetzlich kein Problem dar.
Das angegebene Datum ist lediglich das Produktionsdatum. Zu beachten ist jedoch, dass nach 5-7 Saisonen im Fahrbetrieb, die Leistung des Reifens nachlässt und somit ein Reifentausch empfohlen wird.
Ebenfalls zu erwähnen ist, das ein sachgemäß gelagerter Reifen maximal drei Jahre nach Produktionsdatum der Spezifikation und den Qualitätsansprüchen eines Neureifens entspricht und somit als solcher verkauft werden kann!
Reifenprobleme
Solch eine Beule kann auf Grund einer Beschädigung des Gewebes im Reifen wie z.B. durch eine Randsteinberührung entstehen. Ein sofortiger Austausch des Reifens ist leider unumgänglich!
Oftmals kann auch schon der Wechsel von Winter- auf Sommerreifen beim Abrollgeräusch unangenehm auffallen, da der Sommerreifen auf Grund der oftmals breiteren Dimensionen und anderen Gummimischungen ein lauteres Geräusch entwickelt!
Winterreifenpflicht
Garantie
Sie können sich auf der jeweiligen Homepage des Reifenherstellers erkundigen ob eine Garantie/-verlängerung gewährt wird. In den meisten Fällen muss lediglich ein Formular ausgefüllt und ein Kaufnachweis geleistet werden um eine Garantie zu erhalten.
Auf jeden Fall haben Sie bei Reifen einen zwei jährigen Gewährleistungsanspruch auf Mängel die bereits bei der Übergabe des Reifens vorhanden waren!
Reifen & Service
Gesetzliche Bestimmungen
Ein Mischen von unterschiedlichen Reifenprofilen und -marken stellt gesetzlich kein Problem dar.
Das angegebene Datum ist lediglich das Produktionsdatum. Zu beachten ist jedoch, dass nach 5-7 Saisonen im Fahrbetrieb, die Leistung des Reifens nachlässt und somit ein Reifentausch empfohlen wird.
Ebenfalls zu erwähnen ist, das ein sachgemäß gelagerter Reifen maximal drei Jahre nach Produktionsdatum der Spezifikation und den Qualitätsansprüchen eines Neureifens entspricht und somit als solcher verkauft werden kann!
Reifenprobleme
Solch eine Beule kann auf Grund einer Beschädigung des Gewebes im Reifen wie z.B. durch eine Randsteinberührung entstehen. Ein sofortiger Austausch des Reifens ist leider unumgänglich!
Oftmals kann auch schon der Wechsel von Winter- auf Sommerreifen beim Abrollgeräusch unangenehm auffallen, da der Sommerreifen auf Grund der oftmals breiteren Dimensionen und anderen Gummimischungen ein lauteres Geräusch entwickelt!
Winterreifenpflicht
Garantie
Sie können sich auf der jeweiligen Homepage des Reifenherstellers erkundigen ob eine Garantie/-verlängerung gewährt wird. In den meisten Fällen muss lediglich ein Formular ausgefüllt und ein Kaufnachweis geleistet werden um eine Garantie zu erhalten.
Auf jeden Fall haben Sie bei Reifen einen zwei jährigen Gewährleistungsanspruch auf Mängel die bereits bei der Übergabe des Reifens vorhanden waren!